Bürgschaften sind Sicherheiten, die von Banken und Kreditversicherern für Auftragnehmer zu Gunsten von Auftraggebern ausgefertigt werden (z.B. Vertragserfüllungsbürgschaften, Mängelansprüchebürgschaften) oder auch für Auftraggeber zu Gunsten von Auftragnehmern ausgefertigt werden (z.B. Zahlungsbürgschaften).
Der Sicherungszweck ist in der Regel die Absicherung gegen einen durch die Insolvenz des Vertragspartners bedingten Leistungs- bzw. Forderungsausfall. Tritt der Sicherungsfall ein, muss eine Bürgschaft zunächst in Anspruch genommen werden um Zahlungen aus der Bürgschaft erlangen zu können.
Eine solche Inanspruchnahme ist für die betroffenen Partei in der Regel keine Standardsituation. Zudem wird eine solche Inanspruchnahme durch das Bürgschaft begebende Institut intensiv daraufhin geprüft, ob die behaupteten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind. Dieser Prozess der Bürgschaftsinanspruchnahme ist sehr intensiv und durchaus konfrontativ.
Die wechselseitig ausgetauschten Argumentationen haben interdisziplinären Charakter, d.h. sie berühren gleichzeitig technische, kaufmännische und vertrags-, bau- und bürgschaftsrechtliche Aspekte, die zu prüfen, zu begründen bzw. zu widerlegen sind. BondIng. basiert auf einer diesbezüglich 17-jährigen Erfahrung mit Bauinsolvenzen und Bürgschaftsinanspruchnahmen.